Am 22. September kam “Avatar – Aufbruch nach Pandora” in Deutschland zurück in die Kinos. Parallel zum Kinostart hatte Disney den Film aus dem Disney Plus-Abo Weg. Mit der technisch überarbeiteten Version konnte das Unternehmen weitere 75 Millionen US-Dollar an den Kinokassen einnehmen und machte Avatar damit erneut zum erfolgreichsten Film. Im Dezember kam der beliebte Sci-Fi-Film zurück im Disney Plus-Abonnement. Seit dem 14.12. der zweite Teil ist in den deutschen Kinos zu sehen. Wie der Fall des James-Cameron-Films zeigt, können Streaming-Anbieter jederzeit Inhalte entfernen, sodass auch zahlende Kunden nicht mehr darauf zugreifen können. Wie Konkurrenten wie Prime Video oder Netflix bietet Disney Plus eine Download-Funktion, aber sobald ein Film oder eine Serie nicht mehr verfügbar ist, können die heruntergeladenen Inhalte nicht mehr abgespielt werden. Es besteht jedoch immer die Notwendigkeit, einen Teil der Filme lokal zu speichern, um sie unabhängig ansehen zu können. Wer Inhalte von Disney Plus, Netflix & Co. herunterladen möchte, kann die PC-Software Audials One nutzen. In einem Alltagstest hat PCGH die Version Audials One 2023 eingesehen und kurz die rechtliche Seite beleuchtet. Wem letzteres zu trocken und uninteressant erscheint, der kann zum Test auf die nächste Seite blättern.
Netflix, Disney Plus & Co. mit klaren AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der großen Video-Streaming-Anbieter Netflix, Disney Plus, Prime Video & Co. besagen ganz klar, dass es nicht erlaubt ist, die Zugangsdaten für den Streaming-Dienst weiterzugeben. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, den Streaming-Dienst öffentlich zu nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Genehmigung des Streaming-Anbieters eingeholt zu haben. Eine Ausnahme bilden hier spezielle Inhalte, die Netflix zu Bildungszwecken gefilmt und entsprechend in dieser Liste zusammengestellt hat.
Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen von House of Cards & Co. ist generell untersagt. Laut Nutzungsbedingungen dürfen zahlende Nutzer keine Inhalte von Netflix & Co. aufnehmen und anschließend ins Internet stellen. Der Verkauf solcher Aufnahmen ist natürlich nicht gestattet.
Das Urheberrecht erlaubt das private Kopieren
Das deutsche Urheberrechtsgesetz § 53 UrhG schreibt vor, dass private Kopien von Musikdaten und Filmen zulässig sind, wenn die jeweilige Aufnahme aus legalen Quellen stammt und kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Eine Weitergabe der gemachten Aufnahmen an Dritte ist untersagt. Private Kopien dürfen nur zu Sicherungszwecken angefertigt und nicht an andere Personen weitergegeben werden.
(1) Individuelle Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf jedwedem Medium sind zulässig, soweit sie nicht unmittelbar oder mittelbar gewerblichen Zwecken dienen, es sei denn, zur Vervielfältigung wird eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet . Die zur Vervielfältigung Berechtigte darf die Vervielfältigungen auch durch Dritte anfertigen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder die Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger in einem fotomechanischen Verfahren oder einem anderen Verfahren mit ähnlicher Wirkung hergestellt werden.
(2) Es ist zulässig, einzelne Werkkopien anzufertigen oder anfertigen zu lassen
- zur Aufnahme in ein gesondertes Archiv, wenn und soweit hierfür eine Vervielfältigung erforderlich ist und ein eigenes Werk als Vorlage für die Vervielfältigung dient,
- zur eigenen Information über Zeitgeschehen, wenn es sich um ein im Rundfunk ausgestrahltes Werk handelt,
- für andere persönliche Zwecke,
- a) wenn es sich um kleine Teile eines veröffentlichten Werkes oder einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
- b) wenn das Werk seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist.
Dies gilt nur, wenn zusätzlich
- 1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger durch ein fotomechanisches Verfahren oder ein anderes Verfahren mit ähnlicher Wirkung erfolgt, oder
- 2. Es findet eine ausschließlich analoge Nutzung statt.
- Die Vervielfältigung
- a) grafische Aufnahmen von Musikwerken,
- b) ein Buch oder eine Zeitschrift, wenn es sich um eine im Wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist nur mit Zustimmung des Berechtigten oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 oder zum eigenen Gebrauch zulässig, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt, es sei denn, es wird durch Vervielfältigung hergestellt.
(5) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 gelten nicht für Datenbankwerke, deren Bestandteile mit Hilfe elektronischer Mittel einzeln zugänglich sind.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch die Ausleihe von rechtmäßig hergestellten Kopien von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie von Sendungen, bei denen kleine Beschädigungen oder fehlende Teile durch Kopien ersetzt wurden.
(7) Die Aufzeichnung von öffentlichen Vorträgen, Aufführungen oder Präsentationen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen für Werke der bildenden Kunst sowie die Vervielfältigung eines Werkes der Architektur sind stets nur mit Zustimmung des Berechtigten gestattet Person. – Bundesministerium der Justiz
Netflix, Sky & Co.: Inhalte können heruntergeladen werden, aber…
Streaming-Anbieter haben kein Interesse daran, eine Funktion anzubieten, mit der man Inhalte schnell lokal speichern und dann ohne die passende Streaming-App abspielen kann. Schließlich gehört es zum Geschäftsmodell von Netflix & Co., ein wechselndes Angebot zu haben, um ständig Interesse zu wecken, damit ein Nutzer möglichst lange für ein Abonnement bezahlt. Über die offizielle App lassen sich viele Nutzungsdaten sammeln, die beispielsweise Netflix nutzt, um passende Vorschläge für neue Inhalte zu machen.
Zudem müssen Netflix & Co. Lizenzgebühren für Inhalte bezahlen, bei denen sie nicht selbst als Rechteinhaber auftreten. Ist ein Lizenzrecht nun abgelaufen, kann es mitunter zu teuer werden, das Senderecht zu verlängern. Filme, Serien und Sportevents werden länderspezifisch lizenziert, so darf Sky beispielsweise die UEFA Champions League in Österreich übertragen, nicht aber in Deutschland. Mit diesem Ansatz können die Lizenznehmer mehr Geld aus den Rechteverhandlungen herausholen, das wiederum an die beteiligten Vereine, Produktionsfirmen etc. ausgeschüttet wird.
Netflix: Account-Sharing ist nur gegen Gebühr erlaubt
Mit steigenden Lizenzkosten erhöhen jedoch auch Streaming-Anbieter immer wieder ihre monatliche Gebühr. In einigen Ländern reagieren Nutzer darauf und teilen Zugangsdaten mit einem Streamingdienst. Laut AGB ist dieses Vorgehen nicht zulässig. Sogar das Vereinigte Königreich hat kürzlich festgestellt, dass es eine Straftat sein kann, die Ausweise einer anderen Person herauszugeben. Um das Phänomen der gemeinsamen Nutzung von Konten einzudämmen, hat Netflix 2022 eine neue Funktion eingeführt Das Teilen von Netflix-Anmeldeinformationen ist gebührenpflichtig Wille. Ab Anfang 2023 erlaubt Netflix Abonnenten offiziell, ihr Netflix-Konto mit Personen zu teilen, die nicht im selben Haushalt leben. In Vorbereitung erhalten die App und die Website nun eine neue Funktion. Wie das Netflix-Konto zeigt mit welchen Geräten Filme und Serien zuletzt angesehen wurden wurde. Außerdem können Sie sich jetzt von anderen Geräten aus der Ferne abmelden.
Eine einfache Abmeldung soll Missbrauch verhindern
In den Kontoeinstellungen steht der neue Menüpunkt Zugriff und Geräte zur Verfügung. Hier können Sie sehen, wann, mit welchem Endgerät und mit welcher IP-Adresse Netflix-Inhalte zuletzt mit diesem Benutzerkonto angesehen wurden. Als zusätzliche Information gibt Netflix an, welche Stadt in der Nähe der IP-Adresse liegt. Nach Angaben des Unternehmens soll die neue Option Missbrauch verhindern.
Sobald der Anbieter registriert, dass Nutzer Netflix länger als zwei Wochen an einem anderen Ort als dem eigenen Haushalt nutzen, wird der Zugang gesperrt. Um weiterhin Zugriff auf Netflix zu haben, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr zahlen. In einigen Ländern können Abonnenten bis zu drei Adressen registrieren, an denen der Streamingdienst ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann. Wie hoch diese Gebühr ausfallen wird, ist derzeit noch unklar.